So hilft die Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt Luzern
Die Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt Luzern (GGL) unterstützt Einzelpersonen, Organisationen und Projekte in der Stadt Luzern und im übrigen Kantonsgebiet finanziell. Jährlich vergibt die GGL Unterstützungen aus eigenen Mitteln sowie aus Fonds und Stiftungen, die der GGL zur Verwaltung anvertraut wurden. Der «Fonds ehemaliger Armenverein» leistet Einzelfallhilfe in der Form von Coop-Gutscheinen.
Einzelfallhilfe
Gesuche für Einzelfallhilfen sind über einen kommunalen Sozialdienst oder eine andere professionelle Beratungsstelle einzureichen. Ein Gesuch beinhaltet vollständige Angaben zur begünstigten Person, ein Budget, allenfalls einen Vermögensausweis, den Zweck der Hilfe und Angaben zu den Perspektiven (siehe Merkblatt). Für Gesuche wird das Gesuchsformular der GGL verwendet.
Merkblatt Einzelfallhilfe
Die Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt Luzern leistet auf städtischer und auf kantonaler Ebene finanzielle Hilfe für in Not geratene Personen oder Familien. Ziele der Unterstützungen sind die nachhaltige Verbesserung der persönlichen und finanziellen Situation, die Überbrückung einer kurzfristig schwierigen Lage der Gesuchstellenden oder die Verbesserung resp. Erhaltung der aktuellen Lebensqualität.
Wer kann ein Gesuch im Rahmen der Einzelfallhilfe stellen?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt resp. des Kantons Luzern, unabhängig von Herkunft und Nationalität.
Wann leistet die GGL Beiträge?
In nachgewiesenen finanziellen Notsituationen, z.B. bei ungedeckten Krankheitskosten resp. Krankenkassenprämien, bei Zahnsanierungen, bei ungedeckten Mietkosten, für Schuldensanierungen, u.a. Beiträge an Aus- und Weiterbildungskosten zur Förderung der beruflichen Integration. Beiträge zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wie wird ein Gesuch eingereicht?
Gesuche müssen über einen professionellen Sozialdienst oder über eine andere Beratungsstelle eingereicht werden. Die Hilfe ist grundsätzlich subsidiär. Das heisst, es muss abgeklärt sein, ob die erforderliche Unterstützung nicht durch die eigene Familie, von Sozialversicherungen (AHV/EL/IV/KK/), durch Ausbildungsbeiträge der öffentlichen Hand oder von der Sozialhilfe erbracht werden kann. Aus dem Gesuchsformular geht hervor, welche Unterlagen und Informationen für die Gesuchsbearbeitung benötigt werden.
Kontakt
Heidy Steffen, Leiterin Soziales
h.steffen@ggl-luzern.ch
Gesuchsformular
Projektunterstützung
Im Rahmen ihres sozialen und gesellschaftlichen Engagements vergibt die GGL jährlich Beiträge an Organisationen aus dem Sozialbereich und unterstützt neue Projekte mit finanziellen Leistungen.
Gemeinnützige Projekte
Es werden Projekte aus dem Sozialbereich unterstützt, die einen gemeinnützigen Charakter haben. Es kann sich dabei um neue Angebote oder den Ausbau einer bestehenden Organisation handeln. Voraussetzung ist, dass die Projekte oder Angebote in der Stadt Luzern oder im Kanton Luzern angesiedelt sind. Gesuche zur Unterstützung eines Projekts können mit einem Projektbeschrieb inkl. Finanzplanung eingereicht werden.
Mindestanforderung an Gesuche
- Projektorganisation
- Kontaktperson/Projektleitung
- Projektbeschreibung (Hintergrund und Ziel)
- Termine
- Finanzplanung (Kosten des Projekts und geplante Finanzierung resp. bereits zugesicherte Beiträge)
Kontakt
Heidy Steffen, Leiterin Soziales
h.steffen@ggl-luzern.ch
Fonds ehemaliger Armenverein der Stadt Luzern
Dieser Fonds leistet Einzelfallhilfe in der Form von Coop-Gutscheinen, je Person maximal 60 Franken pro Monat. Anspruch haben Menschen, die auf dem Gebiet der Stadt Luzern wohnen und die das Existenzminimum nicht erreichen. Gesuche können durch die betroffenen Personen direkt oder über eine professionelle Beratungsstelle eingereicht werden. Es steht ein entsprechendes Gesuchsformular zur Verfügung.
Kontakt
Simone Hodel, Leiterin Sekretariat
s.hodel@ggl-luzern.ch
Antrag um Unterstützung
Antrag herunterladen [PDF]
Auch 2023 unterstütze die GGL eine grosse Zahl an Personen, Institutionen und Projekten. Über unterstütze Personen/Einzelfälle geben wir aus Diskretions- und Datenschutzgründen keine Auskunft, jedoch über die an Projekte und Institutionen geleisteten Unterstützungen:
Das folgende Beispiel zeigt aktuelle Herausforderungen an den Bereich Soziales der GGL sowie die Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen zu Gunsten Unterstützungsbedürftiger (*Name geändert).
Junge alleinerziehende Mutter in Ausbildung
Daniela* ist eine junge Mutter eines zweieinhalbjährigen Sohnes. Unmittelbar nach Abschluss der Matura und kurz vor Beginn des geplanten Studiums wurde Daniela schwanger. Sie entschied sich für das Kind und stellte ihre Ausbildungspläne zurück. Inzwischen findet sie sich in ihrem veränderten Leben als junge Mutter gut zurecht und setzt sich erneut mit der Frage ihrer beruflichen Zukunft auseinander. Sie arbeitet zu 50% in einem Kinderheim und verdient sich durch einen Nebenjob noch etwas dazu. Mit diesem Verdienst und den Kinderalimenten kommt sie gut über die Runde. In der Kinderbetreuung wird sie von ihren Eltern und ihren älteren Schwestern unterstützt, sodass sie sich die Kosten einer Kita sparen kann. Das Ziel von Daniela ist nach wie vor eine fundierte Ausbildung im Sozialbereich, um ihre berufliche Situation zu verbessern. Dabei muss sie drei Sachen unter einen Hut bringen: Ihre Aufgabe als Mutter und Hausfrau, den Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialleistungen bestreiten und eine Ausbildung machen. Sie hat sich seit einiger Zeit intensiv damit auseinander gesetzt, was sie lernen möchte und was in einem Teilzeitstudium möglich ist, denn sie möchte ihren Sohn nicht 5 Tage die Woche in Fremdbetreuung geben. Daniela hat sich letztendlich für einen privaten Studiengang entschieden, der ihr Arbeitsmöglichkeiten eröffnet, die ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechen. Sie hat die erforderliche Eignungsprüfung bestanden und kann ihre berufsbegleitende Ausbildung im Herbst 2015 anfangen.
Doch nun steht sie vor dem grossen Problem, dass die Ausbildung und der Lebensunterhalt ihrer kleinen Familie Kosten verursachen, die ihr Budget überschreiten. Sie wird zwar in einem kleinen Teilzeitpensum arbeiten und ihre Eltern beteiligen sich mit einem monatlichen Betrag an den Kosten. Aber es bleibt ein Fehlbetrag, den sie im Moment nicht weiss, wie zu decken. Obwohl es sich um eine Erstausbildung handelt, hat Daniela keinen Anspruch auf Stipendien, da es sich bei ihrer Ausbildung um eine Privatschule handelt. Sie würde zwar ein zinsloses Darlehen erhalten, aber sie wäre nach vier Jahren mit über 100‘000 Franken verschuldet. Dies bereitet ihr grosse Sorgen, sie möchte ihre Verschuldung bei einem Minimum von 30‘000 Franken halten.
In dieser Notsituation lässt sich Daniela von einem Sozialdienst beraten und wendet sich letztendlich an die GGL. Wir anerkennen ihre grosse Motivation, ihre junge Familie durchzubringen und gleichzeitig eine Ausbildung zu machen, um langfristig ihre Situation zu verbessern. Wir können Daniela eine Stiftung im Raum Luzern vermitteln, die bereit ist, alleinerziehende Mütter während ihrer Ausbildung zu unterstützen. Nach kurzer Zeit erhält Daniela die Zusage, dass sie während ihrer vierjährigen Ausbildung mit einem monatlichen Beitrag unterstützt wird. Sie ist natürlich sehr glücklich darüber, und kann wie erhofft ihre Ausbildung im Herbst 2015 anfangen, ohne drückende Geldsorgen. Sie muss zwar viel leisten, um Ausbildung, Kinderbetreuung und Teilzeitarbeit zu bewältigen. Sie ist aber sehr zuversichtlich, dass sie das schaffen wird, und hat bereits das erste Semester ihrer Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.