Die GGL ist bekanntlich ein seit mehr als zweihundert Jahren bestehender Verein. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die gesellschaftliche und ökonomische Situation in unserem Land stark verändert. Bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts gab es weder eine Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung noch eine Invaliden-Versicherung. Heute ist jede rentenberechtigte Person in der Schweiz, deren Einkünfte die minimalen Lebenskosten nicht decken, grundsätzlich berechtigt, von Wohnsitzkanton Ergänzungsleistungen zu erhalten. Darüber hinaus besteht hierzulande eine obligatorische Krankenversicherungspflicht. Sodann gibt es für Mitmenschen, die nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Krankenversicherungsprämien zu finanzieren, ein Recht auf staatliche Hilfsgelder. Trotzdem ist die (relative) Armut in der Schweiz und damit auch in unseren Gemarchungen (versteckt) vorhanden! Ausschuss und Geschäftsstelle behandelten 2018 insgesamt 404 Gesuche. 287 davon konnten positiv beantwortet werden, 117 Gesuche mussten abgelehnt werden.