Beginn der Ära Werner Kurzmeyer
Mit der Übernahme des Präsidiums der Gemeinnützigen Gesellschaft der Stadt Luzern (GGL) durch Regierungsrat Werner Kurzmeyer im Jahr 1954 ändert sich der Führungsstil in der GGL. Nicht zuletzt dank Vizepräsident Hans Moser-Schär und Aktuar Franz Wangler wurde die Verwaltungsarbeit professioneller. Die Sitzungen fanden in regelmässigem Turnus statt, die Beschlussprotokolle waren kurz, vollständig und wurden rechtzeitig zugestellt. Es ging geschäftlicher zu, Aktennotizen wurden verfasst und neu amtete eine Geschäftsleitung.[1]
Der neue Präsident wollte neue Wege beschreiten. Wohin diese Wege führen sollten, wurde an der Vorstandssitzung vom 1. Juli 1954 diskutiert. Stadtpräsident Paul Kopp machte sich für die Unterstützung von kulturellen Projekten stark. Die GGL solle die städtische Volksbibliothek an der Rössligasse übernehmen, Sprachkurse organisieren, Volksvorstellungen im Stadttheater ermöglichen und sich der Freizeitgestaltung für Jungendliche annehmen, allenfalls ein Freizeitzentrum errichten und betreiben. Kurzmeyer regte an, dafür die individuelle Unterstützung zu reduzieren, denn die geistige Volkswohlfahrt gehört zu den Hauptaufgaben der Gesellschaft. Er verwies dabei auf die Statuten der GGL. Nationalrat L.F. Meyer unterstützte die Vorschläge von Kopp, insbesondere das Engagement für die Volksbibliothek und die Idee, Volksvorstellungen im Stadttheater zu ermöglichen. Der Vorstand beschloss, die Anregungen von Kopp aufzunehmen und auch zu prüfen, wie die Finanzierung gesichert werden könnte.[2]
Barbara-Stiftung
1954 durfte die GGL eine weitere Stiftung, die Barbara-Stiftung, unter ihr Dach aufnehmen. Die von der GGL verwaltete Barbara-Stiftung bezweckt die «Fürsorge unverschuldet in Not geratener Personen, ohne Rücksicht auf deren Nationalität oder Konfession, besonders im Gebiete von Stadt und Kanton Luzern, ferner die Förderung gemeinnütziger und kultureller Bestrebungen in der Stadt Luzern». Die Aufgaben der GGL sind in den Statuten der Stiftung wie folgt geregelt: Förderung der geistigen Volkswohlfahrt, Unterstützung von Hilfsbedürftigen, Leitung der von der GGL gegründeten Institutionen und Ausübung des Patronats über die Stiftungen und Vereine gemäss deren Stiftungsurkunden oder Statuten.[3]