Neue Kantonsverfassung bedeutet Verlust des Aufgabenbereichs
Neue Luzerner Kantonsverfassung wurde 1831 vom Volk angenommen und verwirklichte die Volkssouveränität in hohem Masse. In der Folge kam es auch zu einer Neuordnung der Stadtgemeinde Luzern: Schaffung einer Einwohnergemeinde und eines Engeren und Grösseren Stadrates, die von der Einwohnerversammlung gewählt wurden. Die Stadtbürger bildeten die Korporations- und die Ortsbürgergemeinde. Zum ersten Stadtpräsidenten von Luzern wurde Kasimir Pfyffer gewählt.[1]
Der regenerierte Staat nahm sich nun in ganz besonderem Masse der allgemeinen Wohlfahrt an, die bisher mehrheitlich der Privatinitiative überlassen worden war wie der Verbreitung des allgemeinen Schulunterrichts, der Verbesserung der Lehrerbildung, der Verbesserung im Armenwesen und dem Kampf für die Gewerbefreiheit. Diese Gebiete gehörten zu den Kernaufgaben der Luzernerischen Abteilung (LA) der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG). «Durch die neue Verfassung sah sich die LA ihres bisherigen Tätigkeitsgebietes fast völlig beraubt». Auch von der SGG kamen keine neuen Anregungen, wie das bisher üblich gewesen war, da die SGG infolge politischer Zerwürfnisse ihren Betrieb zwischen 1831 und 1835 einstellen musste.[2]