«Hülfe dem zu leisten, so er Hülfe bedarf»
Im Februar 1817 gelangte die Hülfsgesellschaft (HG) mit einem … Appell an die Stadtbevölkerung. Als Zweck wurde genannt: «Hülfe dem zu leisten, so der Hülfe bedarf. Die Gesellschaft will nicht Schein-Armuth unterstützen, nicht Trägheit, nicht Müßiggang pflanzen, sondern dem rechtschaffenen wahrhaft Armen nur insoweit helfen, daß er mit eigener Thätigkeit und strenger Sparsamkeit sich vor Noth schützen kann.» Dieses Ziel erhoffte man durch folgende Massnahmen zu erreichen: Geld- und Lebensmittelbeiträge an gebrechliche, arbeitsunfähige Arme, durch Arbeitsvermittlung an arbeitsfähige Arme und durch Erziehung der vernachlässigten Jugend mit Religions- und Schulunterricht in einer Arbeitsanstalt. Aus der Stadt bildete man vier Armenquartiere, in denen man über die einzelnen Bedürftigen vorerst genaue Erkundigungen einzog. Diese Erhebungen wurden von der Armenpflegern vollzogen, die auch den Einzug der freiwilligen Beiträge besorgten. Für dieses nicht leichte Amt stellten sich angesehene Mitglieder der HG zur Verfügung.[1]
Weiterführung der Suppenanstalt und Eröffnung der Arbeitsanstalt
Auch 1817 war die Not noch gross[2], wenn auch nicht mehr so schlimm wie im Jahr zuvor. Die im Vorjahr gegründete Suppenanstalt wurde daher weitergeführt. Zwischen dem 28. Juli 1816 und dem 30. Juni 1817 wurden fast 14’000 Portionen Suppe ausgegeben, davon nur rund 3’000 gegen ein bescheidenes Entgelt. Die von der HG schon im Herbst 1816 als wichtigste Massnahme gegen den Gassenbettel geplante Arbeitsanstalt konnte im Januar 1817 eröffnet werden. Die Kinder wurden mit Wollen- und Leinenspinnen beschäftigt und erhielten auch Unterricht in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen. Die Erwachsenen konnten auf ihrem Berufe arbeiten. Alle Insassen der Arbeitsanstalt erhielten eine Morgen- und Abendverpflegung und mittags die Rumfordsuppe. Die Verpflegungskosten wurden vom Verdienst abgezogenen. Der Kanton Luzern stellte der HG in der Sentikaserne einige Räume und eine Küche zur Verfügung. Als Betriebskapital erhielt die Arbeitsanstalt einen Beitrag von 400 Franken aus dem Sammlungsergebnis für ein Keller-Denkmal. Die übrigen Mittel wurden durch Sammlungen beschafft. «Luzerns Wohltätigkeit bewährte sich, und die Gesellschaft war im Stande, ihren Plan, wenn schon nicht nach Wunsch ausgedehnt, doch für diese harten Zeiten genügend auszuführen.» Die Sammlung der Monate Februar bis Mai 1817 ergab 1’315 Franken 98 Rappen dazu kamen noch Schenkungen von Kirchen und Vereinen im Betrag von rund 700 Franken.[3] Um das Fortbestehen der Arbeitsanstalt auf lange Sicht abzusichern, wurden bei den zuständigen Behörden Gesuche eingereicht, um die Arbeitsanstalten der HG und die des städtischen Waisenhauses zusammenzulegen und zu ein kantonalen Institut zu machen. Diese Gesuche der HG fanden bei den Behörden von Stadt und Kanton jedoch kein Gehör.[4]
Weitere Unterstützungen
Vom Herbst 1816 bis im Sommer 1817 wurden wöchentlich 35 Familien mit Geld unterstützt, an 34 Familien wurden Lebensmittel und Suppe unentgeltlich abgegeben und 43 Familien von Arbeitslosen erhielten Arbeit zugewiesen.[5]
Mitglieder
Über die Mitglieder der HG gab das der ersten Abrechnung von 1817 beiliegende Mitgliederverzeichnis Auskunft. 57 Namen waren aufgeführt, darunter Regierungsräte, Verwaltungsräte der Stadt Luzern, Geistliche, Ärzte sowie Verwaltungs- und Gerichtsbeamte. Die acht in Luzern wohnhaften Mitglieder der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) gehörten alle der HG an. Stark vertreten in der HG waren die Mitglieder des Trokenbundes. Von der kurzlebigen ‹alten› Gemeinnützigen Gesellschaft waren sechs auch Mitglieder der HG.